Veröffentlicht: 06-10-2023, geändert am:
18-06-2024
In zahlreichen Sektoren besteht ein großer Mangel an Fachkräften. Unternehmen entscheiden sich deshalb häufig dafür, ausländische Arbeitnehmer über ein Zeitarbeitsunternehmen einzustellen. Die Arbeit mit ausländischem Personal in den Niederlanden unterliegt jedoch vielen nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften. Wir erläutern Ihnen zehn wichtige Punkte, die zu beachten sind.
1 Machen Sie den Waadi-Check
Zeitarbeitsunternehmen, die in den Niederlanden tätig sind, müssen im niederländischen Handelsregister der Industrie- und Handelskammer eingetragen sein. Als Entleiher sind Sie gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob im Handelsregistereintrag steht, dass das Zeitarbeitsunternehmen Arbeitskräfte zur Verfügung stellt. Wenn Sie mit einem Zeitarbeitsunternehmen arbeiten, das nicht im Handelsregister eingetragen ist, können Sie von der zuständigen Aufsichtsbehörde – Inspectie SZW – mit einer Geldstrafe belegt werden.
2 Bezahlt das Zeitarbeitsunternehmen die Zeitarbeitnehmer ausreichend?
Das Zeitarbeitsunternehmen ist verpflichtet, Zeitarbeitnehmern den sogenannten “Entleiherlohn” zu zahlen. Das bedeutet, dass Zeitarbeitnehmer die gleiche Vergütung erhalten müssen wie Arbeitnehmer, die bei Ihnen angestellt sind und die gleiche Arbeit leisten. Müssen Sie auf Ihre eigenen Mitarbeiter einen Tarifvertrag anwenden? Dann gilt dieser Tarifvertrag (zum größten Teil) auch für die Zeitarbeitnehmer.
Zeitarbeitnehmer können Sie unmittelbar haftbar machen, wenn sie vom Zeitarbeitsunternehmen zu wenig Lohn erhalten. Achten Sie deshalb darauf, dem Zeitarbeitsunternehmen ausreichende Informationen zu erteilen. Legen Sie dies auch schriftlich fest.
3 Zahlen Sie einen Teil der Rechnung auf ein G-Konto ein?
Wenn das Zeitarbeitsunternehmen zu wenig Lohnabgaben und Umsatzsteuer an das niederländische Finanzamt zahlt, kann der Entleiher dafür haftbar gemacht werden. Dies wird als Kettenhaftung bezeichnet. Um das Risiko einer Kettenhaftung zu begrenzen, empfiehlt es sich, einen Teil des Rechnungsbetrages auf ein G-Konto zu überweisen. Durch die Einzahlung auf das G-Konto des Zeitarbeitsunternehmens können Sie unter bestimmten Bedingungen vollständig oder teilweise von dieser Haftung befreit werden.
4 Arbeiten die Zeitarbeitnehmer legal in den Niederlanden?
Zeitarbeitnehmer, die die Staatsangehörigkeit eines EWR-Landes oder der Schweiz besitzen, können in den Niederlanden frei arbeiten. Zeitarbeitnehmer aus einem anderen Land müssen eine Arbeitserlaubnis der UWV haben.
5 Hat das Zeitarbeitsunternehmen eine A1-Bescheinigung?
Eine A1-Bescheinigung ist ein Dokument, das nachweist, in welchem Land die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Wenn eine gültige und vollständige A1-Bescheinigung vorliegt, dürfen Sie darauf vertrauen, dass die Sozialversicherungsbeiträge im Wohnsitzland des Arbeitnehmers korrekt abgeführt werden. Ohne eine gültige A1-Bescheinigung tragen Sie als Entleiher das Risiko, im Rahmen der Kettenhaftung für nicht bezahlte Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch genommen zu werden. Die Nachforderung dieser Beiträge ist rückwirkend bis fünf Jahre möglich; die Kosten hierfür können wirklich enorm sein.
6 Ist das Zeitarbeitsunternehmen zertifiziert?
Machen Sie Geschäfte mit einem Zeitarbeitsunternehmen, das über ein Gütezeichen der Stichting Normering Arbeid (Stiftung für Arbeitsnormen) verfügt? Dann begrenzen Sie damit einen Teil des Haftungsrisikos für nicht bezahlte Lohnabgaben und Umsatzsteuer. Es ist auch möglich, dass ein Tarifvertrag Sie dazu verpflichtet, nur mit SNA-zertifizierten Zeitarbeitsunternehmen Geschäfte zu machen. Ob ein Zeitarbeitsunternehmen über eine SNA-Zertifizierung verfügt, können Sie auf www.normeringarbeid.nl überprüfen.
Bitte beachten Sie: Eine SNA-Zertifizierung bedeutet nicht, dass Sie als Entleiher überhaupt kein Risiko mehr tragen. Die SNA prüft auf bestimmte Grundvoraussetzungen, wie z. B.:
■ Bezahlung des Mindestlohns;
■ ob die Rechnungen korrekt sind;
■ Zahlung ausreichender Lohnabgaben und Umsatzsteuer.
Es werden jedoch beispielsweise nicht die Vergütung, die der Entleiher zahlt (siehe Check 2), die Einhaltung des Tarifvertrags, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes etc. überprüft.
7 Haben Sie einen guten Vertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen?
Ein guter Start ist die halbe Arbeit. Achten Sie darauf, dass Sie gute vertragliche Vereinbarungen mit dem Zeitarbeitsunternehmen getroffen haben. So ist es beispielsweise wichtig, dass das Zeitarbeitsunternehmen auf seine Verpflichtungen unter anderem mit Bezug auf die Entleihervergütung, die A1-Bescheinigungen, die Unterbringung der Zeitarbeitnehmer etc. hingewiesen wird. Ferner ist es wichtig, dass Sie als Entleiher von der Haftung z. B. für eine Unterbezahlung oder nicht abgeführte Lohnabgaben befreit sind. Lassen Sie den Vertrag gegebenenfalls von einem Juristen überprüfen.
8 Wurde eine Meldung auf Postedworkers.nl gemacht?
Ausländische Arbeitgeber, die vorübergehend Personal an ein niederländisches Unternehmen ausleihen, sind verpflichtet, dies auf www.postedworkers.nl zu melden. Als Entleiher sind Sie verpflichtet zu prüfen, ob diese Meldung tatsächlich erfolgt ist.
9 Bieten Sie eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung?
Sowohl der Entleiher als auch das Zeitarbeitsunternehmen sind für die Sicherheit und die Gesundheit der Zeitarbeitnehmer am Arbeitsplatz verantwortlich. Die größte Verantwortung trägt jedoch der Entleiher. Wenn ein Zeitarbeitnehmer einen Arbeitsunfall erleidet, haftet der Entleiher.
Bevor die Zeitarbeitskraft ihre Arbeit aufnimmt, muss sie über die Arbeit, die Risiken und die Sicherheitsmaßnahmen informiert werden. Diese Dinge sind im Dokument über Risikoinventarisierung und -bewertung (RI&E) festgelegt. Der Entleiher ist verpflichtet, das RI&E-Dokument an das Zeitarbeitsunternehmen weiterzuleiten. Das Zeitarbeitsunternehmen muss seinerseits die Zeitarbeitnehmer informieren.
10 Halten Sie sich über Gesetze und Vorschriften auf dem Laufenden
Und nicht zuletzt: Bleiben Sie auch sonst immer auf dem Laufenden. Die Gesetzgebung betreffend (ausländische) Zeitarbeitnehmer ändert sich häufig. Es gibt auch regelmäßig richtungweisende Urteile niederländischer Gerichte oder des Europäischen Gerichtshofs, die unmittelbar Auswirkungen auf die Praxis haben. Deshalb ist es sehr wichtig, hier immer auf dem Laufenden zu sein und sich gut beraten zu lassen.
Die Gesetze und Vorschriften für die Entleihung ausländischer Zeitarbeitskräfte in den Niederlanden sind umfangreich und komplex. Durch die Zusammenarbeit von Juristen, Steuerfachleuten und Vergütungsberatern können wir Sie zu diesem Thema umfassend und sachkundig beraten. Nehmen Sie hierfür bei Bedarf Kontakt mit einem unserer Berater über bd@flynth.nl auf.
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