Veröffentlicht: 06-10-2023, geändert am:
18-06-2024
Normalerweise behält eine niederländische Gesellschaft 15 % Dividendensteuer von ausgeschütteten Dividenden ein. In manchen Fällen muss eine Gesellschaft diese Steuer nicht abführen. Das ist der Fall, wenn die Gesellschaft, welche die Dividende erhält, Anspruch auf Quellensteuerbefreiung hat und kein Missbrauch vorliegt. Für niederländische Gesellschaften mit einer Holding im Ausland, die also eine grenzüberschreitende Struktur haben, gelten hierfür zusätzliche Voraussetzungen.
Quellensteuerbefreiung
Möchten Sie als Gesellschaft mit einer grenzüberschreitenden Struktur die Quellensteuerbefreiung in Anspruch nehmen und somit keine Dividendensteuer bezahlen? Dann müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein.
Erstens muss der in Bezug auf die Dividendensteuer Steuerpflichtige (die Gesellschaft, welche die Dividendenausschüttung erhält) in den Niederlanden ansässig sein. Diese Gesellschaft kann auch in einem EU-/EWR-Land ansässig sein oder in einem Land, mit dem die Niederlande ein Steuerabkommen vereinbart haben. Im letztgenannten Fall muss das Abkommen dann eine Bestimmung in Bezug auf Dividenden enthalten.
Zweitens muss der im Ausland ansässige Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der Dividendenausschüttung eine wesentliche Beteiligung an der ausschüttenden Gesellschaft haben. Meistens bedeutet dies, dass der Steuerpflichtige mindestens fünf Prozent der Gesellschaftsanteile halten muss.
Anti-Missbrauchstest
Die Quellensteuerbefreiung kann abgelehnt werden, wenn Missbrauch vorliegt. Um dies festzustellen, gibt es zwei Prüfungen. Nämlich:
- Die subjektive Prüfung: Sie kontrolliert, ob die Anteile an der niederländischen (ausschüttenden) Gesellschaft mit dem Hauptzweck (oder einem der Hauptzwecke) gehalten werden, die Dividendensteuer bei einem anderen zu umgehen.
- Die objektive Prüfung: Sie kontrolliert, ob eine künstliche Konstruktion oder Transaktion vorliegt.
Missbrauch liegt vor, wenn beide Prüfungen einen positiven Befund ergeben.
Prüfen in der Praxis
Wie sehen diese Prüfungen in der Praxis aus? Gehen wir mal davon aus, dass Sie eine Holding in Belgien haben. Dann ist es vor allem wichtig, nachweisen zu können, dass diese Holding ausreichende “Substanz” hat. Umstände, die dafür sprechen, dass in Ihrer Situation kein Missbrauch vorliegt, wären beispielsweise:
- Der Steuerpflichtige (die belgische Holding) hält mehrere Beteiligungen an einem Unternehmen, und zwar entweder direkt oder indirekt.
- Die Beteiligungen sind mit einem kontrollierenden Einfluss auf (einige) Belange des Unternehmens verbunden.
- Ferner verfügt der Steuerpflichtige über eigene Büroräumlichkeiten und beschäftigt Arbeitnehmer.
- Darüber hinaus werden (von dem Geschäftsführer mit Mehrheitsbeteiligung – directeur-grootaandeelhouder) signifikante Aktivitäten für den Steuerpflichtigen ausgeführt. Die Kosten, die dadurch entstehen, werden der/den operativen Gesellschaft(en) in der Form von Verwaltungs- und Managementvergütungen weiterberechnet.
Nehmen Sie Kontakt auf
Beabsichtigen Sie, Dividende an Ihre Holding auszuschütten? Dann denken Sie an die Dividendensteuer. Es kann sehr schwierig sein zu beurteilen, ob Sie von der Quellensteuerbefreiung Gebrauch mache können. Wenden Sie sich deshalb bitte an einen Experten. Gemeinsam prüfen Sie dann, was möglich und vorteilhaft für Sie und Ihr Unternehmen ist. Unsere internationalen Kollegen von Flynth stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
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