Veröffentlicht: 06-10-2023, geändert am:
18-06-2024
Sind Sie Geschäftsführer/Großaktionär (DGA) oder Arbeitnehmer und arbeiten Sie regelmäßig in mehreren Ländern? Oder haben Sie Arbeitnehmer, die regelmäßig im Ausland tätig sind? Dann ist es sehr gut möglich, dass Sie oder Ihr Arbeitnehmer einen Teil des bezogenen Gehalts auch im Ausland versteuern müssen. Wir bezeichnen dies als einen Gehaltssplit. Wir erklären Ihnen, wie das funktioniert.
Ein Gehaltssplit vermeidet Doppelbesteuerung
In vielen Länder besteht das Recht für den Staat, das weltweite Einkommen seiner Einwohner zu besteuern. Sind Sie oder Ihr Arbeitnehmer auch in einem anderen Land tätig? Dann kann dieses Land auch Steuern auf dasselbe Einkommen erheben.
Außerdem haben die Niederlande mit einer Vielzahl von Ländern in der Welt Steuerabkommen geschlossen, um zu verhindern, dass Sie Ihr Gehalt in mehr als einem Land versteuern müssen. Von Ihrem Nettogehalt bliebe wenig oder nichts übrig, wenn Ihr Einkommen doppelt besteuert würde.
Die Hauptvorschrift in diesen Steuerabkommen besagt, dass das Land, in dem die Arbeit geleistet wird, Steuern auf den in diesem Zeitraum verdienten Lohn erheben kann. Wenn Sie in einem Jahr 260 Tage arbeiten und davon 130 Tage im Ausland, dürfen normalerweise 50 Prozent (130/260) Ihres Gehalts im Ausland versteuert werden. Ein Gehaltssplit ist also keine Wahlentscheidung, sondern eine Folge der geltenden Gesetze und Vorschriften.
Ausnahmen
Selbstverständlich gibt es auch in diesem Fall eine Reihe von möglichen Ausnahmen. Eine dieser Ausnahmen wird auch als die 183-Tage-Regel bezeichnet. Zusammengefasst bedeutet dies für ein in den Niederlanden ansässiges Unternehmen, dass Ihr Lohn in den Niederlanden weiterhin voll besteuert wird, wenn Sie weniger als 183 Tage pro Jahr im Ausland arbeiten und Ihr Unternehmen/Arbeitgeber nicht in dem Ausland ansässig ist oder eine Niederlassung/Zweigstelle im Ausland hat. Ausnahmen von dieser Regel gibt es viele, beispielsweise bei der Arbeit an Bord eines Schiffes oder Flugzeugs oder bei der Arbeit in der Zeitarbeitsbranche.
Welchen Vorteil hat das für Sie?
Als Unternehmer oder Arbeitgeber wollen Sie nicht in mehreren Ländern eine Lohnbuchhaltung führen müssen. Dennoch kann die Tatsache, dass Sie oder Ihre Arbeitnehmer in mehreren Ländern Steuern zahlen müssen, auch Vorteile haben. Viele Länder wenden nämlich einen progressiven Steuersatz an. Das bedeutet, dass der angewandte Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt.
Zum Beispiel zahlt ein Bürger der Niederlande mit einem Bruttogehalt von 30.000 Euro maximal 37,1 % Steuern, während jemand mit einem Bruttogehalt von 75.000 Euro maximal 49,5 % Steuern zahlt. Wenn Sie oder Ihre Arbeitnehmer in zwei Ländern Steuern zahlen, fallen Sie in der Regel in beiden Ländern unter den niedrigeren Steuersatz, sodass per Saldo mehr von Ihrem Gehalt übrig bleibt.
Gilt für Ihr Unternehmen ein Gehaltssplit?
Wenn Sie meinen, dass für Sie oder Ihre Arbeitnehmer möglicherweise ein Gehaltssplit gilt, wenden Sie sich bitte an Ihren internationalen Berater von Flynth oder an unseren internationalen HR Services. Gleichzeitig ist es sehr wichtig, dass Sie die Zahl der Tage, an denen Sie oder Ihre Arbeitnehmer im Ausland arbeiten, sorgfältig dokumentieren. Mit diesen Informationen können wir für Sie beurteilen, ob ein Gehaltssplit in Frage kommt, und Sie bei der Umsetzung beraten.
Internationale Lohn- und Gehaltsabrechnung in Ihrer eigenen Sprache
Unser internationaler Berater können auf der Grundlage der von Ihnen erteilten Angaben problemlos einen Gehaltssplit im Gehaltsabrechnungssystem verarbeiten. Das Online-Gehaltssystem ist in Englisch und/oder Deutsch verfügbar. Selbstverständlich stehen Ihnen unsere Mitarbeiter auch in diesen Sprachen gerne zur Verfügung.Ihre Fragen richten Sie bitte per kontaktformular an.
Internationale Geschäfte bei Flynth
Flynth gibt es seit bereits fast einhundert Jahren und verfügt über mehr als fünfzig Niederlassungen mit insgesamt zweitausend Mitarbeitern in den Niederlanden. Aufgrund dieser Größenordnung sind wir die sechstgrößte Steuerberater- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in den Niederlanden für KMU.
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