Veröffentlicht: 06-10-2023, geändert am:
18-06-2024
Sind Sie Anteilseigner eines niederländischen Unternehmens oder üben Sie die tatsächliche Kontrolle innerhalb einer niederländischen Organisation aus? Dann sind Sie möglicherweise verpflichtet, sich in das UBO-Register einzutragen. Was bedeutet das für Sie und welche Konsequenzen hat es?
Das UBO-Register verpflichtet juristische Personen, die nach niederländischem Recht gegründet wurden, einschließlich Kapitalgesellschaften, zu registrieren, wer ihr wirtschaftlich Berechtigter ist (kurz: UBO – Ultimate Beneficial Owner).
Die niederländische Industrie- und Handelskammer (KVK) ist für die Ausführung der UBO-Vorschriften zuständig. Seit einiger Zeit erhalten die Unternehmen und Organisationen eine Aufforderung von der KVK, ihre UBOs zu registrieren. Vielleicht haben Sie diese Aufforderung auch bereits erhalten. Dann müssen Sie eine Reihe von Schritten unternehmen.
Wer ist der wirtschaftlich Berechtigte?
Der UBO ist eine natürliche Person, die mehr als 25 % der Anteile besitzt und/oder die letztlich ein wirtschaftliches Interesse oder einen Kontrollanteil von mehr als 25 % an dem Unternehmen oder der Organisation hat. Auch wenn eine indirekte Beteiligung von mehr als 25 % besteht, muss die Person als UBO registriert werden.
Oder sind Sie ein Pseudo-UBO?
Wenn eine Organisation zwar der Pflicht zur Registrierung des UBO unterliegt, es aber keine natürliche Person gibt, die die UBO-Anforderungen erfüllt, ist es nicht möglich, den UBO zu ermitteln. Hier handelt es sich dann um einen Pseudo-UBO.
In diesem Fall werden natürliche Personen, die dem höheren Führungspersonal angehören und als satzungsmäßige Geschäftsführer der Organisation eingetragen sind, als Pseudo-UBOs registriert. Ihre Handlungsbefugnis macht dabei keinen Unterschied.
Wer ist für die Registrierung zuständig?
Die unterschriftsberechtigten Personen müssen die UBO-Registrierung durchführen. Das sind die Personen, denen das Unternehmen gehört, oder die Personen, die mit der täglichen Geschäftsführung betraut sind. Sie sind für die korrekte und vollständige Registrierung und für die eingereichten Unterlagen verantwortlich.
Unterstützung bei Ihrer Eintragung als UBO
Sind Sie der wirtschaftlich Berechtigte Ihrer Organisation? Flynth kann Sie bei der Eintragung in das UBO-Register unterstützen. Für eine erfolgreiche Registrierung sind mehrere Dokumente erforderlich, wie z. B. eine Kopie des Reisepasses der unterschriftsberechtigten Personen und Dokumente, die den Belang des UBO belegen (Anteilseignerregister, Satzung, Mitgliederregister), das Organigramm des Unternehmens oder der Organisation.
Obligatorische Registrierung
Wenn es sich bei dem UBO um eine ausländische natürliche oder juristische Person handelt, sind die gleichen Daten für die Registrierung und eine Steueridentifikationsnummer (TIN) erforderlich. Die Registrierung von Gesellschaften nach niederländischem Recht ist obligatorisch. Die Nichtregistrierung stellt eine Wirtschaftsstraftat dar, die strafrechtlich verfolgt werden kann.
Weitere Informationen
Haben Sie Fragen dazu, wer innerhalb Ihrer Organisation als UBO gilt oder wünschen Sie Unterstützung bei der Registrierung des UBO? Füllen Sie bitte die unten angebrachte Formular aus und wir werden uns bei Ihnen verfügen. Ihre Frage ist mehr als willkommen.
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