Veröffentlicht: 06-10-2023, geändert am:
18-06-2024
Das Auto darf sich großen Interesses des niederländischen Finanzamts erfreuen. In diesem Artikel informieren wir Sie über:
- den Arbeitnehmer mit einem Leasingfahrzeug;
- den Unternehmer mit einem Firmenwagen.
Flynth kann Sie bei allen Fragen und/oder Problemen, die bei der Besteuerung in Bezug auf Autos entstehen, beraten.
Personal mit einem Leasingfahrzeug
Wenn Sie als Unternehmer in den Niederlanden Personal anstellen und ihnen ein Leasingfahrzeug überlassen, hat das Einfluss auf den Lohn Ihres Arbeitnehmers. Der Lohn Ihres Arbeitnehmers, auf den die Lohnsteuer berechnet wird, wird um einen Prozentsatz des Listenpreises des zugewiesenen Leasingfahrzeugs erhöht. Wir nennen das den geldwerten Vorteil. Der Umstand, dass der Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitsstunden vom Fahrzeug Gebrauch machen kann, stellt dem Finanzamt zufolge einen Naturallohn dar. Es gibt Methoden, die zusätzlich erhobene Lohnsteuer zu verhindern. Nehmen Sie dazu ruhig Kontakt mit uns auf.
Neben dem geldwerten Vorteil für die Lohnsteuer, können auch Steuer auf Personenkraftwagen (BPM) und Krafträder sowie KFZ-Steuer fällig werden, wenn Sie Ihrem Personal ein Auto mit ausländischem Kennzeichen zur Verfügung stellen. Lesen Sie dazu mehr unter der Überschrift: Steuer auf Personenkraftwagen und Krafträder und KFZ-Steuer.
Unternehmer und der Firmenwagen
Haben Sie als Unternehmer einen Einmannbetrieb oder eine offene Handelsgesellschaft, dann können Sie Ihr Auto auf Ihre Unternehmens überschreiben oder das Auto privat fahren. Wenn Sie sich dafür entscheiden, das Auto auf Ihr Unternehmen zu überschreiben, dann können Sie alle auf das Auto bezogenen Kosten von Ihrem Gewinn abziehen. Gleichzeitig erhöht das Finanzamt Ihren Gewinn jedoch auch um einen Pauschalbetrag, weil Sie das Auto auch für Privatzwecke nutzen können. Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihr Auto privat zu fahren, dürfen Sie Ihrem Unternehmen 0,19 € pro gefahrenen Geschäftskilometer in Rechnung stellen. Die Kraftstoffkosten, Wartungskosten, Abschreibungen usw. sind dann Privatkosten. Möchten Sie wissen, was in Ihrem Fall am günstigsten ist? Wir können für Sie einfach den Umschlag berechnen. Dabei benötigen wir unter anderem einen Einblick in die Anzahl zu fahrende Kilometer und die Art des Autos. Fragen Sie Ihren internationalen Berater oder füllen Sie bitte die unten angebrachte Formular aus und wir werden uns bei Ihnen verfügen.
Achtung! Es ist auch möglich, Ihr Auto nur für die Umsatzsteuer auf Ihr Unternehmen zu überschreiben. In diesem Fall können Sie die Umsatzsteuer, die für alle Ausgaben für Ihr Auto anfallen, zurückfordern. Wir erteilen Ihnen dazu gerne mehr Informationen.
Steuer auf Personenkraftwagen und Krafträder und KFZ-Steuer
Jeder, der in den Niederlanden von einem Auto Gebrauch macht, hat mit der Bpm (Steuer auf Personenkraftwagen und Krafträder) und der KFZ-Steuer zu tun. Die Bpm ist eine einmalige Steuer, die Sie schulden, wenn Sie ein neues Auto kaufen oder wenn ein Auto mit ausländischem Kennzeichen erstmals in den Niederlanden benutzt wird. Die Höhe der geschuldeten Bpm hängt vom CO2-Ausstoß des Autos ab.
Darüber hinaus ist in Bezug auf die Benutzung von Autos in den Niederlanden jeden Monat oder jedes Quartal KFZ-Steuer fällig. Die Höhe der KFZ-Steuer hängt unter anderem von der Kraftstoffart und dem Gewicht des Autos ab.
In manchen Fällen können Sie eine Befreiung von der Bpm und der KFZ-Steuer bekommen. Wenn Sie eine Bpm- und/oder KFZ-Steuererklärung abgeben müssen, nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf um zu prüfen, ob Sie vielleicht für eine Befreiung in Betracht kommen. So verhindern Sie, dass Sie zu viel bezahlen. Für weitere Informationen können Sie das nachstehende Beratungsformular ausfüllen. Unsere Spezialisten International nehmen dann Kontakt mit Ihnen auf.