Genaue Einblicke in Ihre Geschäftsaktivitäten in den Niederlanden

Genaue Einblicke in Ihre Geschäftsaktivitäten in den Niederlanden

Arbeiten in Ihrem Unternehmen Selbstständige ohne Personal – sogenannte ZZP’er? Prüfung auf Scheinselbstständigkeit

 
Arbeiten in Ihrem Unternehmen Selbstständige ohne Personal – sogenannte ZZP’er? Prüfung auf Scheinselbstständigkeit
Veröffentlicht: 06-10-2023, geändert am: 18-06-2024

Stellen Sie regelmäßig Selbstständige ohne Personal ein? Dann beachten Sie die Anwendung des niederländischen DBA Gesetz von den Finanzbehörden. Die zentrale Frage dieses Gesetzes lautet: Liegt ein (verdecktes) Beschäftigungsverhältnis vor oder nicht? Finden Sie heraus, ob in Ihrem Unternehmen verdeckte Beschäftigungsverhältnisse existieren.

Das DBA Gesetz: Wie funktioniert es?

Das niederländische DBA Gesetz, das Gesetz zur Deregulierung der Bewertung von Arbeitsverhältnissen (Wet deregulering beoordeling arbeidsrelaties – Wet DBA) hat im Jahr 2016 die Erklärung betreffend Arbeitsverhältnisse (Verklaring Arbeidsrelatie – VAR) ersetzt. Das DBA Gesetz regelt dass Sie und die bei Ihnen eingesetzten Selbstständigen ohne Personal (sogenannte ZZP’er = Zelfstandigen zonder personeel) “gemeinsam“ für die steuerlichen Folgen dieses Arbeitsverhältniss verantwortlich sind.

Sie bestimmen gemeinsam: Liegt ein Beschäftigungsverhältnis (lohnabhängige Beschäftigung) vor oder nicht? Wenn kein lohnabhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ist es wichtig, dies in einem Mustervertrag zu vereinbaren. Eine Vorlage solch eines Mustervertrags ist von den niederländischen Finanzbehörden aufgestellt.

Überwachung und Durchsetzung

Ab dem 1. Januar 2020 werden die niederländischen Finanzbehörden die Anwendung des Gesetzes überwachen und durchführen. Die Überwachung geschiedt mittels Betriebs- oder Buchprüfung. Wenn das Finanzamt die Ansicht vertritt, dass es sich bei dem Arbeitsverhältnis mit Ihrem ZZP’er um ein (verdecktes) Beschäftigungsverhältnis handelt, riskieren Sie Nachzahlungen und gegebenenfalls ein Bußgeld. Bevor das Finanzamt mit der Durchführung beginnt, erhalten Sie zunächst eine entsprechende Mitteilung. Sie haben dann noch etwas Zeit, um die Anweisungen in dem Schreiben zu befolgen. Das Finanzamt führt das Gesetz jedoch sofort durch, wenn es bei Ihnen böswillige Absichten erkennt.

Böswilligkeit

Böswilligkeit liegt vor, wenn Sie eine Scheinselbstständigkeit vorsätzlich bestehen oder fortbestehen lassen.

Um Böswilligkeit beweisen zu können, müssen die folgenden drei Kriterien erfüllt sein:

  • ein (fiktives) Beschäftigungsverhältnis
  • eine offenkundige Scheinselbstständigkeit
  • eine vorsätzliche Scheinselbstständigkeit

Mustervertrag und trotzdem ein (verdecktes) Beschäftigungsverhältnis?

Stellen Sie sich vor: Sie legen in einem Mustervertrag fest, dass kein Beschäftigungsverhältnis mit Ihrem ZZP’er besteht. Dennoch kann das Finanzamt bei einer Prüfung zu der Schlussfolgerung gelangen, dass ein (verdecktes) Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Es ist daher wichtig, auch tatsächlich umzusetzen, was zwischen den Parteien in dem Mustervertrag vereinbart wurde.

Beispiel: Westbau B.V.

Wir möchten das an einem Beispiel erklären. Herr Schmitz , der Geschäftsführer von Westbau B.V., stellt den ZZP’er Müller ein. Müller arbeitet fast das ganze Jahr ausschließlich für Westbau B.V.  Müller erhält alle Arbeitsanweisungen von Herrn Schmitz. Obwohl Müller ZZP’er ist, erhält er genau dieselbe Arbeitskleidung wie das andere Personal von Westbau B.V., bekommt er ein Weihnachtsgeschenk und nimmt er an Betriebsausflügen der Westbau B.V. teil.

Herr Schmitz und Müller haben in genau so einem Mustervertrag wie in der Vorlage des niederländischen Finanzamt festgelegt, dass kein Beschäftigungsverhältnis besteht. Bei der Betriebsprüfung erklärt das niederländische Finanzamt jedoch das wegen der Betriebskleidung, das Weihnachtsgeschenk und die Teilnahme an den Betriebsausflügen ein Beschäftigungsverhältnis gegeben ist. Die Art und Weise, wie der Geschäftsführer Herr Schmitz mit dem ZZP’er Müller zusammenarbeitet, unterscheidet sich nicht davon wie Herr Schmitz mit den anderen Arbeitnehmern, die in einem festen Beschäftigungsverhältnis stehen, zusammenarbeitet.

Nehmen Sie im Zweifelsfall unbedingt Kontakt mit Flynth auf

Arbeiten Sie als Unternehmer mit Selbstständigen ohne Personal (ZZP’er)? Und sind Sie nicht sicher, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt? Wir helfen Ihnen gerne mit der geforderten Rechts- und Steuerberatung.

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